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Oberflächentechnik – Produktinformation
1. Grundlage
Die Grundlage für unsere Kalkulation sind die von Ihnen beigestellten Zeichnungen und Angaben. Bei eventuellen technischen Änderungen müssen wir in Kenntnis gesetzt werden bzw. aktuelle Exemplare erhalten. Bei Änderungen nach der Angebotsphase behalten wir uns eine Anpassung des abgegebenen Angebots vor.
2. Verkaufs- und Lieferbedingung
Es gelten unsere beiliegenden Verkaufs- und Lieferbedingungen. Erfüllungsort ist Krieglach und Gerichtsstand ist Leoben.
3. Vorbehandlung
Werden zu beschichtende Teile durch Laserschneiden hergestellt, müssen wir gesondert darauf hingewiesen werden, dass zusätzlich Vorbehandlungen notwendig sind.
4. Technologische Materialeigenschaft
Wir übernehmen keine Gewährleistung bei unbekannten technologischen Werkstoffeigenschaften.
5. Wasserstoffversprödungsgefahr
Wir weisen darauf hin, dass bei der Vorbehandlung eine Wasserstoffversprödung stattfinden kann und das Produkt bei geringer mechanischer Belastung zu Bruch gehen kann.
6. Korrosionsbeanspruchungsstufe I bis IV
Wir gehen von einer Korrosionsbeanspruchungsstufe I in Anlehnung an die DIN 50967 für NiCr und NiAu, DIN 50942 für Zn, DIN 50939 für Gelbchromat aus.
7. Kombinationswerkstoffe oder bereits beschichtete Werkstoffe
Bei kombinierten oder bereits beschichteten Werkstoffen wird keine Gewährleistung für Beschädigungen an Produkten übernommen. (Kombination NIRO-Stahl)
8. Schichtstärke / Schichtdickenverteilung
Wenn keine Schichtstärken vorgegeben werden, gehen wir von unseren Standardschichtstärken entsprechend unseren Fertigungsmöglichkeiten aus. Wir weisen darauf hin, dass die Schichtverteilung über die Oberfläche nicht homogen ist.
9. Messpunkte für Schichtstärken
Wenn nicht vom Kunden definiert, erfolgt die Schichtstärkenmessung an den von uns festgelegten Messpunkten.
10. Schichtaufbau
Falls nicht anders vereinbart behalten wir uns einen durch unsere Prozesse vorgegebenen Schichtaufbau vor.
11. Sichtflächen
Falls keine Sichtflächen definiert sind, gehen wir davon aus, dass alle Flächen im Nichtsichtbereich liegen.
12. Materialverunreinigungen (Poren, Risse, Schlacke, Zunder, Rost)
Im Falle von Materialverunreinigungen wie z.B. bei Laserschnittkanten übernehmen wir keine Gewährleistungen in Bezug auf Schichtenthaftung, Korrosion, Porenbildung, Einschlüsse, Blasenbildung und Rückstände aus der Vorbehandlung.
13. Mechanische Beanspruchung
Wir gehen davon aus, dass keine mechanische Beanspruchung der Oberflächen stattfindet.
14. Thermische Beanspruchung
Wir gehen davon aus, dass keine thermische Beanspruchung der Oberflächen stattfindet.
15. Kontakt mit korrosiven Medien
Wir gehen davon aus, dass es zu keinem Kontakt mit korrosiven Medien kommt.
16. Galvanisierung
Das Galvanisieren von Hohlräumen, Ritzen, Fugen und Spalten ist nicht "State of the Art"
17. Schöpfende Teile
Prozessbedingt können Beschichtungsmedien nachträglich aus schöpfenden Teilen austreten und aufgebrauchte Oberfläche bzw. Grundwerkstoff etc. beschädigen. Wir übernehmen in solchen Fällen keine Gewährleistung für Schäden aus diesem Grund.
18. Passungen / Toleranzen
Wir übernehmen keine Gewährleistung für die Maßhaltigkeit von Passungen nach dem Beschichten, wenn vom Kunden nicht vorgegeben.
19. Säureausfluss
Bei fehlenden Säureausflusslöchern übernehmen wir keine Gewährleistung für austretende Medien und dadurch verursachte Schäden.
20. Geschlossene Hohlräume
Wir übernehmen keine Gewährleistung für Medien, die in geschlossene Hohlräume eintreten können und dadurch verursachte Schäden.
21. Produkteinsatz (Außenbereich / Innenbereich)Falls nicht anders vereinbart, gehen wir davon aus, dass die Produkte nur zu dekorativem Zweck verwendet werden und im Innenbereich zum Einsatz kommen.
22. Pflege mit scheuernden MedienFür Oberflächenbeeinträchtigungen, die auf Pflege mit scheuernden Medien zurückzuführen sind, übernehmen wir keine Gewährleistung.
23. Gelötete Teile
Im Falle von gelöteten Teilen übernehmen wir für Beschädigungen an Verbindungsstellen der Produkte keine Haftung.
24. Alterung
Wir weisen darauf hin, dass sämtliche Beschichtungen einem Alterungsprozess unterliegen und dadurch an Glanz, Haftfestigkeit etc. verlieren können.
25. Unterwanderung
Auf Grund der Tatsache, dass keine Oberfläche absolut dicht ist, übernehmen wir keine Garantie für Unterwanderung.
Wir bearbeiten Ihre Aufträge ordnungsgemäß, termingerecht und gewissenhaft. Wir geben gerne Hilfestellung in Bezug - Fertigung galvanisierender Teile und Oberflächenmöglichkeiten.
